Wann brauche ich einen Anwalt?

Was spricht für die Hinzunahme eines Rechtsanwalts bei Streifällen?

Grundsätzlich kann man bei jedem Streitfall die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen. Bei komplizierten Rechtsfragen kann ein Rechtssnwalt durchaus eine sinnvolle Investition sein, um Klarheit und Überblick über die rechtliche Situation zu verschaffen. Verzichtet man auf einen Anwalt, riskiert man, aufgrund mangelnder Unkenntnis von Gesetzestexten, unnötige Kosten. Indem man einen Anwalt bei rechtlichen Prozessen konsultiert, vermeidet man neben psychischen folglich auch die finazielle Belastung. Die kompexe Situation in die Hände eines erfahren und etablierten Anwalts zu übergeben und seiner Vertretung die Verhandlung vor Gericht zu überlassen, ist folglich nicht selten eine Wohltat.

Konsultierung eines Rechtsanwalts bei kleineren Verkehrsdelikten

Bei kleineren Verkehrsdelikten jedoch (Streitereien des Nachbars Zaun z.B. , der über das eigene Grundstück lehnt etc.) sollte man sich im Klaren darüber sein, dass hohe Kosten entstehen könnten, die diesen Streitfall nicht wert sind und über dem Streitwert selbst liegen.

Wenn rechtlicher Beistand zur Pflicht wird

Rechtlicher Beistand wird zur Pflicht, wenn es sich folgende Prozesse handelt: Prozesse ab erster Instanz vor den Landesgerichten, vorausgesetzt der Streitwert liegt über 5 000 Euro, vor dem Oberlandesgericht (OLG), in allen Rechtsmittelinstanzen (Berufung, Beschwerde, Revision) sowie vor dem Bundesgerichtshof (BGH). In all diesen Fällen wird die Hinzunahme eines Anwalts nach §27 Zivilprozessordnung (ZPO) gesetzlich vorgeschrieben. Ohne einen Anwalt können weder Kläger noch Beklagter den Prozess führen oder wirksame Prozesserklärungen abgeben. In Zivilprozessen vor dem Amtsgericht hingegen ist die Konsultierung eines Anwalts nicht vorgeschrieben, es sei denn es handelt sich um familienrechtliche Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen stehen (Sorgerecht, Scheidung).

Rechtsanwälte bei Scheidungsprozess sind Pflicht

Möchte man sich scheiden lassen, ist man nach dem geltenden Recht verpflichtet Rechtsbeistand zu beantragen, denn laut Gesetz kann nur ein Anwalt einen Scheidungsantrag stellen. Dabei muss mindestens einer der bieden Ehepartner von einem Anwalt während des Scheidungsprozesses vertreten sein. Nimmt sogar jede Partei einen Anwalt zur Seite, verläuft das Verfahren schneller und folglich einvernehmlicher. Ein Anwalt der sich auf das Scheidungsrecht spezialisiert hat, erklärt welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um den Scheidungsprozess einzuleiten, Nimmt man sich gleich zu Beginn des Entschlusses einen Anwalt profitiert man folglich von guten Ratschlägen, ohne mehr Geld auszugeben. Denn wenn man vereinbart hat den Anwalt nach der Rechtsanwaltsgebührenordnung zu bezahlen, berechnen sich die Kosten einzig und allein nach dem Gegenstandswert des Verfahrens.

Soll man einen Rechtsanwalt im Falle von Unfällen und Arztfehlern nehmen?

Soll man sich bei Unfällen und Arztfehlern darauf verlassen, dass die Versicherungen sich entsprechend über die finanziellen Angelegenhieten kümmern, oder sollte man sich lieber für einen Anwalt nehmen, um sicher zu sein, dass auch alles rechtlich korrekt verlaufen ist? Da es sich bei diesen Fällen um durchaus komplexe Themen handelt, die viele unterschiedliche Breiche berühren (Bezahlt die UVG-Versicherung, die Krankenkasse, die Invalidenversicherung? Wem wird das Verschulden am Verkehrsunfall zugeschrieben? Ansprüche gegenüber Haftpflichtungen etc.), empfiehlt es sich durchaus, einen Anwalt zu konsultieren, dessen juristische Kenntnisse jenen des Laien überlegen sind.